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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Alle Aufträge werden angenommen und ausgeführt aufgrund nachstehender Bedingungen, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen gelten. Durch Erteilen von Aufträgen erkennen die Besteller diese Lieferungsbedingungen ausdrücklich an. Abweichungen hiervon, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Einzelfirmen, Offene Handelsgesellschaften und Kommandit-gesellschaften, welche Waren-lieferungen von uns beziehen, erkennen an, dass diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere die Vereinbarung des Gerichtsstandes, auch gegenüber ihren Inhabern bzw. persönlich haftenden Gesellschaftern als vereinbart gelten. Alle Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Abmachungen mit Reisevertretern und telefonische Bestellungen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Verkauf nach Muster gewährleisten diese lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit, wobei Zusicherungen irgendwelcher Verwendungseignung nicht übernommen werden. Eine Garantieleistung für die mit dem gelieferten Anstrichmaterial hergestellten Anstriche kann nicht übernommen werden, da wir keinen Einfluß auf die sachgemäße Verarbeitung haben. Eine Haftung seitens Prosol Spraytechnik GmbH erfolgt grundsätzlich nur bis zur Höhe des Warenwertes.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Geschäften jeder Art ist unser Firmensitz. Der Vertrag unterliegt dem Recht Deutschlands mit der Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes, auch wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat.

3. Versand und Versicherung
Maßgebend für die Berechnung sind die in der Fabrik festgestellten Gewichte oder sonstigen Mengeneinheiten. Jeder Transport geht auf die Gefahr des Käufers. Wir tragen keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung der verausgabten Beträge vorgenommen.

4. Lieferung
Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Wir werden von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, soweit sie aus Gründen die außerhalb unseres Machtbereichs liegen, unmöglich wird oder nur unter unzumutbaren Bedingungen durchführbar währe. Dies gilt insbesondere für Ereignisse, wie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung mit Rohstoffen, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, sowie alle Fälle höherer Gewalt, und zwar gleichviel, ob diese bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten. In diesen Fällen sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat. Aus fabrikationstechnischen Gründen bleibt Mehr- oder Minderbelieferung bis zu zehn v. Hundert der bestellten Menge vorbehalten. Ist Abnahme von Teillieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vereinbart, so gilt eine ungefähre gleichmäßige Verteilung der Lieferung als bedungen. Erfolgt die Andienung oder der Abruf nicht spätestens innerhalb eines Jahres, so erlischt unsere Verpflichtung zur Lieferung. Der Käufer bleibt aber auf unser Verlangen zur Abnahme verpflichtet. Unser Recht auf Schadenersatz bleibt unberührt.

5. Mängelrügen, Beratung, Haftung
Beanstandungen bedürfen der Schriftform und können nur vor Verwendung oder Vermischung der Waren innerhalb 14 Tagen nach deren Erhalt geltend gemacht werden. Es besteht nur Anspruch auf Wandlung oder - bei Waren des laufenden Programms - Ersatzlieferung. Minderung sowie der Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen worden sind. Warenrücksendungen an uns bitte nur nach vorheriger Rücksprache. Die Portokosten trägt der Absender. Bei Fehllieferung unsererseits erfolgt Umtausch mit Portoerstattung. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Forschungsarbeiten und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.

6. Preise und Zahlung
Alle Angebots- und Verkaufspreise basieren auf den jeweiligen Gestehungskosten (ausschließlich Mehrwertsteuer); sollten sich diese ändern, so bleibt vorbehalten, diejenigen Preise zu berechnen, die sich am Tage der Lieferung ergeben. Sonder- und Aktionspreise, ebenso wie Rabattregelungen gelten grundsätzlich nur für volle Verpackungseinheiten, bei Spraydosen ab einer Abnahmemenge von 12 Stück. Die Mindest-abnahmemenge für Sonderanfertigungen beträgt 12 Dosen. Rabatte werden bei Sonder-anfertigungen erst ab einer Abnahme von 36 Dosen gewährt. Sonderanfertigungen sind von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen. Für die Anpassung von Farbtönen nach Muster inklusive der Abfüllung von drei Dosen wird pauschal ein Betrag von 45,- Euro erhoben, der ab einer Bestellmenge von 60 Dosen wieder gutgeschrieben wird. Es wird in allen Fällen nur die Stückgut- und Wagenladungsfracht bzw. Schiffsfracht vergütet. Express- und Eilgut-sendungen gehen zu Lasten des Empfängers. Mehrfrachten, die durch Erhöhung der Frachtsätze nach Abschluss des Vertrages entstehen, hat der Käufer zu tragen. Der Mindestbestellwert beträgt 30,- Euro netto. Andernfalls wird eine Aufwands-pauschale von 5 Euro erhoben. Ab 190,- Euro Netto-auftragswert liefern wir innerhalb Deutschlands frei Haus. Bei Aufträgen unter Euro 190,- wird eine Frachtpauschale von Euro 9,80 erhoben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung des Rechnungsbetrages im voraus ./. 2 % Skonto. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden sämtliche offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung werden die Verzugszinsen mit 5 v.H. über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger, soweit wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz belegen können oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Das Recht zur Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen gegen die Kaufpreisforderung und das Recht zur Zurückbehaltung des fälligen Kaufpreises ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Kaufpreisnachforderungen gelten trotz Zahlung so lange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung forbesteht.

8. Sonstiges
Wir behalten uns vor die Preisliste aufgrund von Druckfehlern und unvorhergesehenen Preiserhöhungen unserer Lieferanten auch kurzfristig richtig zu stellen bzw. zu korrigieren. Sollten sich einzelne Bestimmungen als nicht anwendbar oder nicht gültig herausstellen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Kaufvertrages nicht berührt.

Frühere Preislisten werden hiermit ungültig.

 
 
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